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Was Sie entnehmen, müssen Sie belegen können.

Das Gewässerschutzgesetz verlangt den Nachweis durch Messung, und die Kantone vollziehen. In trockenen Sommern wird daraus sehr schnell etwas sehr Konkretes. Wer dann zeigen kann, wann er wie viel entnommen hat, steht anders da als wer schätzt.

Was das Gesetz verlangt

Art. 29 Wer über den Gemeingebrauch hinaus entnimmt, braucht eine Bewilligung.
Art. 31 Eine Mindestrestwassermenge muss im Gewässer bleiben.
Art. 36 Die Einhaltung ist durch Messung nachzuweisen.

Gewässerschutzgesetz SR 814.20. Der Bund setzt die Leitplanken, der Vollzug liegt bei den Kantonen. Was im Einzelfall gilt, steht in der kantonalen Verordnung.

Was die Anlage liefert

Entnahmeprotokoll Nacht auf 2. September

Zone 1 Reihen 1–18 4,2 m³
Zone 2 Reihen 19–36 4,2 m³
Zone 3 Reihen 37–52 3,8 m³
Zone 4 Reihen 53–70 5,1 m³
Zone 5 Reihen 71–84 3,6 m³
Summe der Nacht 20,9 m³

Nicht geschätzt, sondern gemessen: die Menge entsteht dort, wo das Ventil schaltet. Jede Zone einzeln, jede Nacht, ohne dass jemand etwas aufschreiben muss.

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