Der Nachweis
Was Sie entnehmen, müssen Sie belegen können.
Das Gewässerschutzgesetz verlangt den Nachweis durch Messung, und die Kantone vollziehen. In trockenen Sommern wird daraus sehr schnell etwas sehr Konkretes. Wer dann zeigen kann, wann er wie viel entnommen hat, steht anders da als wer schätzt.
Was das Gesetz verlangt
Gewässerschutzgesetz SR 814.20. Der Bund setzt die Leitplanken, der Vollzug liegt bei den Kantonen. Was im Einzelfall gilt, steht in der kantonalen Verordnung.
Was die Anlage liefert
Entnahmeprotokoll Nacht auf 2. September
Nicht geschätzt, sondern gemessen: die Menge entsteht dort, wo das Ventil schaltet. Jede Zone einzeln, jede Nacht, ohne dass jemand etwas aufschreiben muss.
Kontakt
Besprechen wir Ihre Bewässerung.
Ob Nachrüstung, neue Zonen oder Plattformzugang: Eine kurze Beschreibung genügt für den ersten Kontakt.
Anfrage besprechenDirekt per E-Mail: info@noderain.com. Oder rufen Sie an: +41 79 903 75 04. Oder planen Sie Ihre Bewässerung selbst: planer.noderain.com